(Stand 09/17)
Maßnahmenkatalog zur Gewaltprävention an der Grundschule Hollern-Twielenfleth
Allgemeines
- Die Störungszettel gehen bei Verstößen gegen die Schulordnung in der Pause und im Unterricht immer an den Klassenlehrer.
- Der Klassenlehrer entscheidet (mit gesundem Menschenverstand), wann die Handlungskette beginnt und wann die nächste Stufe erfolgt.
- Maßnahmenkatalog ist in vier Bereiche unterteilt:
1. Verbale Gewalt
2. Körperliche Gewalt
3. Sachbeschädigung
Unterrichtsstörungen und Pausenverstöße
- Inselpause: Schulregeln abschreiben, Verbotsschild malen und einem Lehrer erläutern.
- Keine Hausaufgaben machen und kein Spielen
- Klar in der Klasse definieren: Keine Belohnung
- Eltern werden über den Maßnahmenkatalog und mögliche Konsequenzen informiert (Elternabend/ Elternbrief)
Maßnahmenkatalog ist auf der Homepage zu finden
- Ordnungsmaßnahmen nach § 61 niedersächsischen Schulgesetz:
Ausschluss von einer Schulfahrt/ eines Ausflugs
Umsetzung in eine Parallelklasse
Überweisung in eine andere Schule in zumutbarer Entfernung
Formulare:
1. Störungszettel
2. Zettel „In die Inselpause“
3. Elterninformationszettel
4. Klassenkonferenz „Ordnungsmaßnahme“
Lesen Sie hier die Maßnahmen und Interventionen bei schulischen Gewaltvorfällen