Stand 12.03.2020

Liebe Eltern,  

mit dem 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dies betrifft Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 des Infektionsschutzgesetzes (Schulen und Kindertageseinrichtungen) betreut werden (Schülerinnen und Schüler) oder dort tätig sind (das gesamte Personal). Für die betroffenen Personen gilt (sofern sie am 1. März schon in unserer Schule angemeldet oder tätig waren) eine Nachweispflicht über einen altersentsprechenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes bis zum 31.07.2021. Ein solcher Nachweis kann auf mehreren Wegen erbracht werden:

  • Vorlage des Impfausweises (Original)
  • Ärztliche Bescheinigung (siehe anliegende Mustervorlage)
  • Einlegekarte aus den Untersuchungsheften
  • Bescheinigung einer anderen staatlichen Stelle oder Einrichtung, dass der Nachweis schon erbracht wurde.

Sollte der Nachweis nicht bis zum o.g. Zeitpunkt vorgelegt werden, ist die Schule verpflichtet, die betroffenen Kinder an das Gesundheitsamt zu melden.

Alle Personen, die ab dem 01.03.2020 an dieser Schule angemeldet werden und zuvor in keiner Kindertageseinrichtung angemeldet waren, müssen den Nachweis sofort bei der Anmeldung erbringen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

805946 web R K B by Tim Reckmann pixelio.deTim Reckmann / pixelio.de

"Coronavirus"

Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (Verursacher der grippeähnlichen Erkrankung COVID-19) sorgt derzeit bei vielen Menschen für Verunsicherung und Angst. Für die wichtigsten Informationen verweise ich auf die folgenden Internetseiten:

Das Gesundheitsamt Stade empfiehlt als effektivsten Schutz ein gutes Hygieneverhalten. Dies wurde von unseren Lehrkräften in jeder Klasse mit einer Belehrung über die Hygienevorschriften unserer Schule nochmals gesichert. Es empfiehlt sich, dass auch Sie mit Ihren Kindern die Vorsichtsmaßnahmen noch einmal besprechen und dementsprechend handeln:

  • Regelmäßiges Händewaschen mit Seife und min. 20 – 30 Sekunden lang
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Husten Sie in die Ellenbeuge und nicht in die Hand.
  • Halten Sie Abstand, insbesondere zu kranken Personen und vermeiden Sie engen Körperkontakt.
  • Sollten Sie bei sich selbst Symptome wie Fieber, Husten und Atemnot feststellen, kontaktieren Sie ihren Hausarzt telefonisch und nicht persönlich, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Stehen diese Symptome nicht im Zusammenhang mit einer Reise in ein Risikogebiet, handelt es sich derzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen grippalen Infekt.
  • Sollte Ihr Kind oder ein Familienmitglied die o.g. Symptome zeigen und ein Zusammenhang mit einer Reise in oder aus einem Risikogebiet in den letzten zwei Wochen bestehen, lassen Sie Ihr Kind bitte unbedingt zuhause und nehmen telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt und mit uns auf.

Vielen Dank auch hierbei für Ihre Unterstützung. Wir hoffen, dass Sie auch trotz der derzeitigen Situation die nötige Ruhe bewahren und dies an Ihre Kinder weitergeben können. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns!

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Willhaus
-stellvertr. Schulleitung-